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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Mietdauer

 

a) Der Mietvertrag wird für die auf der Rückseite des vorliegenden Vertrags angegebene Dauer abgeschlossen.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zurückzugeben, sofern er nicht um eine Verlängerung gebeten hat und eine solche Verlängerung schriftlich genehmigt wurde. Wenn das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben wird, ist der Vermieter berechtigt, die täglichen Mietkosten zu berechnen.

b) Die täglichen Mietkosten werden ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs für jeden begonnenen 24-Stunden-Zeitraum vollständig berechnet.

c) Der Mieter akzeptiert, dass der Vermieter das Fahrzeug in folgenden Fällen ohne weitere Formalitäten wieder an sich nimmt:

  •  Der Mieter wurde aufgefordert, den Mietpreis zu zahlen, hat dies jedoch nicht innerhalb der festgesetzten Frist getan.
  •  Der Mietvertrag ist seit mindestens sieben Tagen abgelaufen.
  •  Der Vermieter hat berechtigte Sorgen um sein Eigentum.
  •  Der Mieter kommt einer seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht nach.
     
 

2. Mietkaution

 
  •  Der Mieter leistet die umseitig festgelegte Mietkaution mit Kreditkarte oder in bar. Der Kautionsbetrag wird nach der Rückgabe des Fahrzeugs spätestens innerhalb von drei Werktagen erstattet, gegebenenfalls nach Abzug

a) der Reparaturkosten für eventuelle, während der Mietdauer vom Mieter verursachte Schäden, die ordnungsgemäß festgestellt und nicht von einer Versicherung abgedeckt sind;

b) der Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs, die Reinigung oder das Betanken;

c) der berechneten Miettage, die am Ende der Mietdauer noch nicht beglichen sind. (siehe Artikel 4. „Rückgabe“).


3. Übergabe des Fahrzeugs

 
  •  Der Mieter akzeptiert, dass er sich in die Wartung und das Führen des Fahrzeugs einweisen lässt. Die Kosten für Schäden, die durch eine unkorrekte Handhabung des Fahrzeugs verursacht werden, sind vom Mieter zu tragen. Da der Tank zu dem Zeitpunkt, an dem der Mieter das Fahrzeug erhält, voll ist, muss er dies auch bei der Rückgabe des Fahrzeugs sein.
  •  Der Mieter bestätigt, dass das umseitig angegebene Fahrzeug, seine Ausstattung und Werkzeuge sowie sein Ersatzrad keine Mängel aufweisen und absolut verkehrssicher sind.
 

4. Rückgabe

 
  •  Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand am vereinbarten Ort zurückzugeben. Für den Fall, dass das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort übergeben wird, akzeptiert der Mieter, die Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs zu übernehmen, die gemäß dem dann für das Abschleppen geltenden Preis berechnet werden.
  •  Der Mieter ist verpflichtet, bei der Rückgabe des Fahrzeugs den Wert derjenigen Teile, Werkzeuge und sonstigen Bestandteile der Ausstattung zu bezahlen, die er gegebenenfalls nicht zurückgibt.
  •  Falls das Fahrzeug während der Schulferien vorzeitig zurückgegeben wird, wird keine Rückerstattung geleistet. Die Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ist nicht rückzahlbar.
  •  Falls das Fahrzeug in einem hinsichtlich der Sauberkeit schlechten Zustand zurückgegeben wird, muss der Mieter die Kosten für die Reinigung des Fahrzeugs durch eine Spezialfirma übernehmen.  Falls der Mieter das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgibt, wird dem Mieter zusätzlich zum Preis des nachgefüllten Kraftstoffs eine Pauschale für das Betanken berechnet.
  •  Der Mieter ist dafür haftbar, dass das Fahrzeug während der gesamten Mietdauer und bis zu dem Zeitpunkt, an dem der ACL das Fahrzeug abholt, gemäß den geltenden Bestimmungen (blaue Parkscheibe, Parkuhr, Parkverbot usw.) abgestellt wird. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen gehen die Bußgelder stets zu Lasten des Mieters. Wird das Fahrzeug in einer Werkstatt zurückgegeben, empfiehlt der ACL dem Mieter, das Fahrzeug an einem zulässigen und kostenfreien Ort abzustellen.
 

5. Zahlungsbedingungen

 
  •  Der Mietpreis ist für die gesamte Mietdauer im Voraus zu zahlen. Wenn der Mietvertrag ordnungsgemäß verlängert wurde, muss der Mieter die Gesamtsumme bei Rückgabe des Fahrzeugs bezahlen. Bei Nichtzahlung wird die Summe von dem bei der Fahrzeugübernahme gezahlten Kautionsbetrag abgezogen. Der Mieter akzeptiert, dass der Vermieter andernfalls das Fahrzeug umgehend wieder an sich nimmt.
  •  Der Mieter verzichtet darauf, etwaige eigene Forderungen gegenüber dem Vermieter mit den sich aus dem vorliegenden Mietvertrag ergebenden Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter zu verrechnen. Der Mieter verzichtet darüber hinaus auf jedwedes Zurückbehaltungsrecht.
  •  Der Mieter muss am Ende des Vertrags, ohne hierzu eigens aufgefordert zu werden,  die Fahrzeugpapiere zurückgegeben, die nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden dürfen. Der Mieter haftet allein für jedweden Verstoß gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, zum Beispiel im Bereich des Zolls.
  

6. Untervermietung des Fahrzeugs

 
  •  Die Untervermietung des Fahrzeugs, das Führen des Fahrzeugs durch nicht im Vertrag genannte Personen, der Transport von Personen gegen ein Entgelt sowie die Teilnahme an Automobilrennen oder die Ausbildung von Fahrschülern sind nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters zulässig.
  •  Das Abschleppen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs mit dem Mietfahrzeug ist verboten. Der Mieter akzeptiert, dass er dem Vermieter diejenigen Schäden vollständig erstattet, die durch das Fahrzeug infolge der Nichteinhaltung dieses Verbots verursacht werden, ohne dass diesbezüglich zunächst die Frage der Haftung geklärt werden muss.
 

 7. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung

 
  • Gemäß der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung, insbesondere Artikel 4 des geänderten Gesetzes vom 25. Juli 2015, liegt die finanzielle Verantwortung für alle Verstöße durch das gemietete Fahrzeug beim Mieter. Der ACL haftet unter keinen Umständen finanziell für einen begangenen Verstoß, wenn das Fahrzeug, mit dem dieser Verstoß begangen wurde, an den Mieter vermietet ist, und zwar für die gesamte Vertragsdauer und bis zur Rückgabe des Fahrzeugs gemäß Artikel 3 der vorliegenden Bedingungen.
Gemäß Artikel 8 des geänderten Gesetzes vom 25. Juli 2015 kann der ACL den Verstoß innerhalb von 45 Tagen anfechten, indem er die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Anfechtungserklärung per Einschreiben mit Rückschein an das Zentrum zurücksendet und eine Kopie des Mietvertrags beifügt.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung ist die Verarbeitung dieser Daten, einschließlich der Übermittlung des Mietvertrags und der Identität der Person an die zuständigen Behörden, gesetzlich zulässig.
 

8. Versicherungen 

 
  •  Für jedes vermietete Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung, die die Sachschäden am Mietfahrzeug sowie Diebstahl, Brand und Glasbruch abdecken.
  •  Im Ausland gilt die Haftpflichtversicherung für die auf der internationalen Versicherungskarte („Grüne Karte“) angegebenen Länder.
  •  Bei Schäden am Mietwagen haftet der Mieter, ohne dass diesbezüglich zunächst die Frage der Haftung geklärt werden muss, bis zur Höhe des umseitig angegebenen Pauschalbetrags. Dieser Betrag ist bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu zahlen. Die Kosten für die Schäden, die über den besagten Betrag, für den der Mieter haftbar gemacht wird, hinausgehen, sind vom Vermieter zu tragen. Der Mieter haftet darüber hinaus für diejenigen Schäden Dritter, die nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Nicht abgedeckt sind Schäden oder Verschlechterungen im Fahrzeuginneren, die durch mitgeführte Tiere und/oder Gegenstände bzw. deren Be- oder Entladung verursacht werden.

Alle Risiken sind ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug von einer Person gefahren wird, deren Alkoholgehalt im Blut aufgrund der konsumierten Menge an alkoholischen Getränken mindestens 1,2 g pro Liter beträgt, die eindeutige Anzeichen der Trunkenheit aufweist oder sofern festgestellt wird, dass der Fahrer Drogen, Betäubungsmittel oder Halluzinogene konsumiert hat.
 

9. Haftung des Fahrers

 
  •  Der Fahrer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug dem Vermieter in demselben Zustand zurückgegeben wird, in dem ihm das Fahrzeug übergeben wurde. Der Fahrer hat das Fahrzeug ordnungsgemäß zu nutzen. Bei technischen Problemen oder anderen Unregelmäßigkeiten (rote Warnleuchten am Armaturenbrett, unzureichender Wasser- und Ölstand usw.), muss der Fahrer unverzüglich anhalten und die Servicenummer +352 26 000 anrufen. Der Fahrer haftet für sämtliche mechanischen Schäden, die auf eine missbräuchliche Verwendung zurückzuführen sind.
 

10. Massnahmen, die bei verkehrsunfÄllen zu ergreifen sind
 

  •  Bei einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall ist der Mieter verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise die Meldung bei der Polizei, die Erfassung der Namen und Adressen der Unfallbeteiligten und der Zeugen, die Erstellung des Unfallberichts usw. Der Mieter ist verpflichtet, alle diese Auskünfte dem Vermieter zu übermitteln.
  • Im Falle von Personenschäden muss der Vermieter umgehend telefonisch informiert werden.
 

11. Meldung von schäden und mängeln am fahrzeug

 
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter umgehend über am Mietfahrzeug festgestellte Schäden zu informieren. Die Schäden dürfen nur auf Anweisung des Vermieters repariert werden. In einem solchen Fall werden die Kosten für die Reparatur von Schäden unbeschadet von Artikel 7 des vorliegenden Vertrags dem Vermieter direkt von der entsprechenden Reparaturwerkstatt berechnet. Die Auswahl der Reparaturwerkstatt obliegt allein dem Vermieter. Die Kosten für eine Reparatur ohne Anweisung des Vermieters werden dem Mieter nicht erstattet.
  •  Alle Unfälle, Schäden und Mängel sind dem Vermieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs noch einmal zu melden.
 

12. Rechtsstreitigkeiten

 
  •  Für alle Rechtsstreitigkeiten, zu denen der vorliegende Vertrag Anlass gibt, sind die Gerichte Luxemburgs zuständig.
 

13. Ausstattung und Schutz von Fahrzeugen

 
  • Der Mieter bestätigt, dass er das umseitig beschriebene Fahrzeug zusammen mit den Fahrzeugpapieren, dem Ersatzrad, dem Warndreieck, der Warnweste und dem umseitig aufgeführten Zubehör übernommen hat. Er hat das Mietfahrzeug, das absolut verkehrssicher und vollgetankt ist, für eigene Rechnung und auf eigene Gefahr gemietet.
  •  Um die Sicherheit der Fahrzeuge und des Kunden zu gewährleisten und die ordnungsgemäße Einhaltung der vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen sicherzustellen, stattet der ACL seine Fahrzeuge im Rahmen von Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung mit Geolokalisierungsgeräten aus. Fahrzeuge, die mit Geolokalisierungssystemen und Überwachungsgeräten ausgestattet sind, können daher im Falle eines Diebstahls oder einer Nichtrückgabe an die Vermietungsagentur oder sogar zur Ortung des Fahrzeugs bei einem Unfall oder einer Panne lokalisiert werden. Diese Informationen können gleichzeitig während und nach der Mietdauer verwendet werden. Die Verarbeitung dieser Daten beruht rechtlich auf der Erfüllung des Mietvertrags und der Zustimmung zu den Allgemeinen Mietbedingungen. Mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGM erklären Sie sich mit der Nutzung dieser elektronischen Geräte einverstanden. Standortdaten werden ab dem Datum der Aufzeichnung zwei Monate lang aufbewahrt.
 

14. Bearbeitung von personenbezogenen Daten


Die über dieses Dokument erhobenen personenbezogenen Daten, die auf der Erfüllung dieses Vertrags und Ihrer Zustimmung beruhen, werden zu keinem anderen Zweck als zu der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen des ACL Clubmobil sowie deren Weiterentwicklung verarbeitet. Der ACL Clubmobil garantiert eine Verarbeitung der Daten gemäß der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Der ACL bewahrt Ihre personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie dies für die Zwecke, für die die Daten ursprünglich erhoben wurden, erforderlich ist. Soweit der ACL gesetzlich zur Speicherung von personenbezogenen Daten verpflichtet ist, entspricht die Dauer der Aufbewahrung den gesetzlichen Verpflichtungen. Für Geschäftsunterlagen, insbesondere Buchhaltungsunterlagen und Belegen (z. B. Rechnungen) gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren (Artikel 14 des luxemburgischen Handelsgesetzbuches). Sofern kein anderer Zweck für die Verarbeitung vorliegt, werden Ihre Daten für die während dieses Zeitraums laufenden Vorgänge gegebenenfalls gesperrt.

Sie können Ihre Rechte (Zugang, Berichtigung usw.) ausüben, indem Sie Ihre Anfrage per einfachem Schreiben an die folgende Adresse richten:
Automobile Club du Luxembourg, 54 Route de Longwy L-8080, Bertrange Luxembourg,
zu Händen des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung des ACL oder per E-Mail an gdpr@acl.lu
oder für allgemeine Fragen
an den Datenschutzbeauftragten unter dpo-acl@pronewtech.lu

Weitere Informationen über die Verarbeitung im Zusammenhang mit dem Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter folgendem Link: https://www.acl.lu/de-de/pages/privacy-policy.

Stand: März 2023

 
 

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